Pendlerpauschale Bad Vilbel → Frankfurt: So viel Steuer sparen Sie
Entfernungspauschale, Mobilitätsprämie, Beispielrechnungen: Was Sie als Pendler zwischen Bad Vilbel und Frankfurt steuerlich absetzen können.
Wer von Bad Vilbel nach Frankfurt pendelt, kann einen erheblichen Betrag steuerlich geltend machen. Egal ob Sie mit der S-Bahn, dem Auto oder dem Fahrrad pendeln – die sogenannte Entfernungspauschale (umgangssprachlich „Pendlerpauschale") lohnt sich fast immer.
Wie viel Kilometer zählt das Finanzamt?
Entscheidend ist die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Von der Kernstadt Bad Vilbel zum Frankfurter Hauptbahnhof sind es ca. 14 km – unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel.
Aktuelle Sätze 2026
- 0,30 €/km für die ersten 20 Kilometer
- 0,38 €/km ab dem 21. Kilometer
- Gilt pro Arbeitstag – nicht pro Fahrt
Beispielrechnung Bad Vilbel → Frankfurt
14 km × 0,30 € = 4,20 € pro Arbeitstag. Bei 220 Arbeitstagen im Jahr sind das 924 € Werbungskosten. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % sparen Sie damit rund 325 € Steuern pro Jahr – ganz ohne Belege.
Höhere Pauschale für weiter entfernte Stadtteile
Aus Södel oder Massenheim sind es je nach Arbeitsplatz 18–22 km. Die ersten 20 km werden mit 0,30 € angesetzt, jeder weitere Kilometer mit 0,38 €. Das lohnt sich gerade für Pendler in die südlichen oder östlichen Frankfurter Stadtteile.
Was Sie zusätzlich absetzen können
- Deutschlandticket oder Monatskarte (als Werbungskosten)
- Arbeitsmittel, Fortbildungen
- Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr)
Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Wer unter dem Grundfreibetrag verdient und keine Steuern zahlt, kann trotzdem profitieren: Die Mobilitätsprämie erstattet 14 % der Pauschale ab km 21 als Bargeld. Antrag über die Steuererklärung.